09. März 2026

Hunde während der Setz- und Brutzeit anleinen
Mit Beginn des Frühlings startet in Nordrhein-Westfalen wieder die sogenannte Setz- und Brutzeit. In dieser sensiblen Phase der Natur bittet das Ordnungsamt alle Hundehalterinnen und Hundehalter um besondere Rücksichtnahme: Hunde sollten in Wäldern, auf Wiesen und in der freien Landschaft möglichst an der Leine geführt werden.
Die Setz- und Brutzeit dauert in Nordrhein-Westfalen in der Regel vom 1. März bis zum 31. Juli. In dieser Zeit bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt oder ziehen ihre Jungen auf. Rehe setzen ihre Kitze im hohen Gras ab, Bodenbrüter legen ihre Nester auf Feldern oder Wiesen an, und auch Hasen oder andere Wildtiere benötigen in dieser Phase besonders viel Ruhe.
Freilaufende Hunde können Wildtiere aufschrecken, Jungtiere aufspüren oder Nester zerstören – häufig ohne, dass dies von den Halterinnen und Haltern bemerkt wird. Bereits das Aufscheuchen kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Jungen verlassen oder diese nicht ausreichend versorgt werden.
Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, ihre Tiere während Spaziergängen in der freien Landschaft vorsorglich anzuleinen und auf den Wegen zu bleiben. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt.
Grundlage für diese Empfehlung ist das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, das in bestimmten Bereichen (Naturschutzgebiete, Waldflächen außerhalb von Wegen, etc.) und Situationen das Anleinen von Hunden vorsieht. Unabhängig von gesetzlichen Regelungen steht jedoch vor allem die Rücksicht auf Natur und Wildtiere im Vordergrund.
Mit verantwortungsvollem Verhalten können alle Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, dass die heimische Tierwelt ungestört ihren Nachwuchs großziehen kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.