12. Dezember 2025

Bekanntmachung der Stadt Beverungen Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026
Bekanntmachung der Stadt Beverungen
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Beverungen für das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), in Kraft getreten am 17. Juli 2025 (Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2, 3, 4, 6, 8, 16 und 20), während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, und zwar
bis einschließlich 09. Januar 2026
bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Haupt- und Finanzabteilung, Zimmer 203 und 206, während der Dienststunden (montags bis freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr; montags, dienstags und donnerstags: 14.00 bis 16.00 Uhr; mittwochs: 14.00 bis 15.30 Uhr) öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch im Internet unter www.beverungen.de eingesehen werden.
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige in der Zeit vom
12. Dezember 2025 bis 09. Januar 2026
bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Haupt- und Finanzabteilung, Zimmer 203 und 206, Einwendungen erheben.
Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Beverungen, 12.12.2025
STADT BEVERUNGEN
Der Bürgermeister
gez.: Tino Wenkel