21. April 2026

1. Änderung der Satzung für die öffentliche Fernwärmeversorgung in der Stadt Beverungen im Bebauungsplangebiet Nr. 37 „Am Dreckwege“ in der Kernstadt Beverungen
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) – SGV. NW. 2023 -, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), i. V. m. § 109 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in der Fassung vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 (BGBI. 2026 I Nr. 4) hat der Rat der Stadt Beverungen in seiner Sitzung am 16.04.2026 die 1. Änderung der Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Fernwärmeversorgung für das Bebauungsplangebiet Nr. 37 „Am Dreckwege“ in der Kernstadt Beverungen vom 15.05.2020 beschlossen.
Die vollständige Satzung ist auf der Internetseite der Stadt Beverungen unter folgendem Link abrufbar:
https://www.beverungen.de/de/rathaus/buergerservice/ortsrecht-satzungen.php
Übereinstimmungserklärung
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Fernwärme-versorgung in der Stadt Beverungen im Bebauungsplangebiet Nr. 37 „Am Dreckwege“ in der Kernstadt Beverungen (Fernwärmesatzung – FWS) mit dem Ratsbeschluss vom 16.04.2026 übereinstimmt. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Es ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung NRW verfahren worden.
Beverungen, den 21.04.2026
Tino Wenkel
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Fernwärmeversorgung in der Stadt Beverungen im Bebauungsplangebiet Nr. 37 „Am Dreckwege“ in der Kernstadt Beverungen (Fernwärmesatzung – FWS) vom 21.04.2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Beverungen, den 21.04.2026
Tino Wenkel
Bürgermeister