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17. Dezember 2025

Gültigkeit der Wahlen

Stadtwappen Beverungen
Stadtwappen Beverungen

des Bürgermeisters sowie des Rates der Stadt Beverungen

Der Rat der Stadt Beverungen fasste in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 nach Vorbe-ratung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 i.V.m. § 46 b des Kommunal-wahlgesetzes NRW in der z.Zt. gültigen Fassungen einstimmig folgende Beschlüsse:

Bekanntmachung