24. November 2025

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Beverungen
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Beverungen am 13.11.2025 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Änderung der Hauptsatzung - 18. Änderung - beschlossen.
18. Änderungssatzung vom 14.11.2025 zur Hauptsatzung der Stadt Beverungen vom 09.11.2001