Stadt Beverungen

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Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Für Ihren Antrag benötigen wir

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
  • Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
  • Ihren Personalausweis
  • ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Der vorläufige Reisepass muss persönlich beantragt werden.
Sie können sich nicht vertreten lassen.

Gebühren:

vorläufiger Reisepass - ein Jahr gültig26,00 €

 

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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja