Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Für Ihren Antrag benötigen wir
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
- Ihren Personalausweis
- ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Der vorläufige Reisepass muss persönlich beantragt werden.
Sie können sich nicht vertreten lassen.
Gebühren:
vorläufiger Reisepass - ein Jahr gültig | 26,00 € |
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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja