Seite drucken
Stadt Beverungen (Druckversion)

Aktuelles aus Beverungen

Aktuelles aus Beverungen

Anleinpflicht für Hunde

Die Alleenradwege in Dalhausen und Beverungen sind im Mai 2014 offiziell eingeweiht worden und werden sehr gut von der Bevölkerung angenommen. Leider kommt es aber immer wieder zu Beschwerden im Zusammenhang mit der Benutzung der Radwege.
  
Auf Folgendes wird daher hingewiesen:
 
1. Anleinpflicht für Hunde
 
Nach der Grundregel des § 6 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Beverungen dürfen Hunde innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen nur angeleint geführt werden. Das gilt auch für die Alleenradwege in Dalhausen und Beverungen.
  
2. Benutzung und Entsorgung der Hundekottüten
 
Viele Hundebesitzer nutzen zwar die kostenlos zur Verfügung gestellten Hundekottüten, werfen diese jedoch nicht in die aufgestellten Abfallbehälter, sondern achtlos in die benachbarten Grundstücksbereiche und Anlagen der Radwege. Dieses führt zu Verunreinigungen der Radwege und der Grundstücke und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
 
3. Befahren der Radwege
  
Der Alleenradweg ist ein offizieller Bestandteil des überregionalen Radweges R4 und als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung  - StVO) beschildert. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. Trotzdem wird er immer wieder von Pkw befahren. Wer ein berechtigtes Interesse als Anlieger nachweisen kann, benötigt eine Sondererlaubnis, die vom Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter gebührenpflichtig erteilt werden kann. Wer diese Sondererlaubnis nicht besitzt, darf Radwege nicht befahren. Die Verstöße gegen die oben genannten Sachverhalte stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.
 
4. Bauliche Maßnahmen ohne Genehmigung
 
Des Weiteren ist in Dalhausen festgestellt worden, dass mehrere Anlieger ohne Genehmigung der Stadt Beverungen die Seitenbereiche (Bankette etc.) des Radweges in Anspruch genommen oder sogar verändert haben. Teilweise wurden sogar neue Zugänge geschaffen.
Die Stadt Beverungen weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Eingriffe und Inanspruchnahmen der städtischen Grundstücke einer Genehmigung bedürfen. Die Anträge sind schriftlich einzureichen. Die Verursacher der bisher nicht genehmigten Eingriffe werden angeschrieben und um Erklärung gebeten.
 
Im Interesse aller Nutzer der Alleenradwege sind die oben genannten Hinweise zu beachten, so dass ein Bußgeldverfahren vermieden werden kann..

http://www.beverungen.de//de/stadt-beverungen/stadt-land/aktuelles-aus-beverungen