Stadt Beverungen

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Verlustanzeige für Ausweisdokumente

Verlust:

"Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust des Ausweises anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen."

So heißt es im § 27 des Personalausweisgesetzes.

Die Verlustanzeige sollten Sie schnellst möglich im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen vornehmen. Eine Verlustanzeige nur bei der Polizei genügt den gesetzlichen Bestimmungen nicht! Gleiches gilt auch für den Verlust von Reisepässen, Kinderreisepässen, Kinderausweisen und vorläufigen Dokumenten.

Durch die Verlustanzeige wird gleichzeitig auch eine internationale Sperrung des Ausweisdokumentes erzeugt.

Gerade durch die Einführung des neuen Personalausweises mit der elektronischen Ausweisfunktion ist es sehr wichtig geworden, das Dokument schnellst möglich sperren zu lassen. Denn die oben genannte gesetzliche Bestimmung ist auch zu Ihrem persönlichen Schutz gedacht. 
Stellen Sie sich beispielsweise den Ärger vor, der aufkommt, wenn eine Ihnen sehr ähnlich sehende Person mit Ihrem Ausweis bei einer Bank einen Kreditvertrag abschließt.

Die Verlustanzeige stellen Sie einfach direkt zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen.

Beantragung eines neuen Dokumentes:

Gerade bei gestohlenen Ausweisen kommt es oft vor, dass diese nach ein paar Wochen wieder auftauchen.
Daher raten wir dazu, nach dem Verlust ca. 2 bis 4 Wochen mit der Beantragung eines neuen Dokumentes zu warten.
Sollten Sie in der Zwischenzeit dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie ein vorläufiges Dokument beantragen.

Wiederauffinden:

Ebenso wichtig ist die Anzeige des Wiederauffindens des Dokumentes.
Beispielsweise kann sonst ein Urlaub im Ausland ganz schnell in Haft enden, da der Ausweis gestohlen gemeldet wurde und nicht festgestellt werden kann, wer Sie tatsächlich sind.

Hierzu kommen Sie einfach mit dem Ausweisdokument im Bürgerservice vorbei, damit die Sperre aufgehoben werden kann. 

Benötigte Unterlagen:

  • ein weiteres Ausweisdokument, falls vorhanden
  • alternativ: Geburts- oder Heiratsurkunde
  • alternativ: Führerschein 

Gebühren:

  • Die Verlustanzeige und die Anzeige über das Wiederauffinden sind gebührenfrei.
  • Bei eingeschalteter elektronischer ID-Funktion ist die Entsperrung bei Wiederauffinden mit Gebühren in Höhe von 6,00 € verbunden.

 

Ähnliche Anliegen:


Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja

Kontakt & Öffnungszeiten - Einwohnermeldeamt

Kontakt:
Stadt Beverungen
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Tel.: 05273 392-0
Fax: 05273 392-121
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
montags bis freitags08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags, dienstags und donnerstags14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs14:00 Uhr bis 15:30 Uhr