Stadt Beverungen

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Urkunden

Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Beverungen aus. 

Diese sind im Wesentlichen:

  • Geburtsurkunden
  • Internationale Geburtsurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister
  • Eheurkunden
  • Internationale Eheurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunden
  • Internationale Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Auskünfte aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)

Beantragung:

Sie können Urkunden persönlich, telefonisch, schriftlich oder über per E-Mail beantragen. 
Ein entsprechendes Antragsformular steht hier als (PDF) Datei zum download bereit.

Bei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit.

Grund- und Antragsvoraussetzungen:

  • das beurkundete Ereignis muss in Beverungen stattgefunden haben
  • Urkunden/Auskünfte kann man nur für

          -  sich selbst
          -  den Ehegatten (= bereits verheiratet! Nicht für den/die Verlobte/n)
          -  die Eltern
          -  die Kinder erhalten

  • Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen verschickt werden, auch wenn sie von jemand anderem bestellt werden
  • Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit
  • andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse in geeigneter Weise nachgewiesen wird
  • Betreuer können Urkunden für die betreute Person nur unter Vorlage des Betreuerausweises bestellen, d. h. persönlich oder schriftlich bzw. per E-Mail (Betreuerausweis in Kopie bzw. eingescannt beifügen)

Gebühren:

  • alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden) und Abschriften aus den Registern: 10,00 EUR
  • Auskünfte aus einem Eintrag (z. B. über die Geburtszeit): 6,00 EUR
  • weitere Ausfertigungen einer Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte. So beträgt die Gebühr für 3 gleichzeitig bestellte Geburtsurkunden derselben Person z. B. 20,00 EUR.

Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. Beantragung von Rente.

Zahlungsart:

  • bei persönlicher Abholung ist die Zahlung der Gebühren in bar oder per EC-Kartenzahlung möglich.
  • bei postalischer Zustellung sind die Gebühren vor Versendung der Urkunden zu überweisen.

Zuständig:
Loges, Silvia
Stromberg, Martina