Stadt Beverungen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Melderegister-Auskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskünfte erteilen über:

  • Vor- und Familienname
  • derzeitige Anschriften
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Zusätzlich dürfen gemäß § 45 BMG bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z.B. bei Vorliegen eines Schuldtitels) folgende Daten übermittelt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):

  • frühere Vor- und Familienname
  • Tag und Ort der Geburt sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Familienname und Vornamen des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbetag sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

 

Die Beantwortung einer Anfrage ist nur möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist (über Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften).

Bitte benutzen Sie das Antragsformular zur Prüfung der Voraussetzungen (siehe Downloads).

 

Rechtsgrundlagen:

§§ 44, 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Unterlagen:

Bei persönlicher Beantragung:

  • gültiges Ausweisdokument
  • ausgefülltes Antragsformular

 

Bei schriftlicher Beantragung:

  • ausgefülltes Antragsformular oder
  • formloser Antrag, der alle Daten des Antragsformulars enthalten muss.

 

 Gebühren:

einfache Melderegister-Auskunft / je Betroffenen11,00 €
erweiterte Melderegister-Auskunft / je Betroffenen15,00 €

Zahlungsweise:

Die Gebühr kann wie folgt entrichtet werden:

  • in bar oder per Kartenzahlung
  • per Verrechnungsscheck oder
  • per Lastschrift.

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Jede Person, die in Beverungen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

 

Antrag Melderegisterauskunft


Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja